Warum Ihr Unternehmen in Ladegeräte für Elektrofahrzeuge investieren sollte
In einer Zeit, in der die Priorisierung von Nachhaltigkeit wichti...

Um zu zeigen, dass Klimaschutz sich lohnt, und um weitere Anreize zu schaffen, durch beispielsweise Elektromobilität Nachhaltigkeit in den Alltag der Menschen zu integrieren, setzt das Bundesland Nordrhein-Westfalen auf das Motto „Mehr Förderung, weniger Bürokratie“: Interessenten sollen bei Förderprogrammen nicht an der Bürokratie scheitern, sondern schnell Unterstützung bekommen. Daher sind die Förderungen im Rahmen des Programms „progres.nrw.“ einfacher, schneller und digitaler.
Da die Nachfrage bereits im vergangenen Jahr sehr groß war, setzt NRW die Förderprogramme im Jahr 2026 jetzt fort. Neben den Förderungen zu Klimaschutztechnik mit dem Schwerpunkt auf effizienter Wärmenutzung liegt der Schwerpunkt im Bereich emissionsarme Mobilität weiter auf der Ladeinfrastruktur.
Besonders spannend für Flotten und Fuhrparks dürften dabei folgende Förderungen** sein:
Diese Förderung ist ideal für Unternehmen, die Interesse an Ladeinfrastruktur am Firmenstandort für ihre Mitarbeiter*innen haben. Im Rahmen unserer Ladelösungen bieten wir die Umsetzung einer solchen Infrastruktur an und können förderfähige Angebote erstellen.
Alle Details zur Förderung sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg.
Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten für Beschäftigte am Unternehmensstandort.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:
Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.
Im Rahmen dieser Förderung wird die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für Ladeinfrastruktur durch externe Berater*innen gefördert. Bei Mer wird dieses Konzept bei Projekten an Unternehmensstandorten als sogenannter PreCheck angeboten.
Alle Details zur Förderung sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg.
Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater
Umsetzungskonzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
beträgt die Förderhöhe maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro für Konzepte
beträgt die Förderquote 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 40.000 Euro für Konzepte
Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.
Diese Förderung ist ideal für Unternehmen, die Interesse an Schnellladeinfrastruktur für ihre Nutzfahrzeug– oder LKW-Flotte haben.
Alle Details zur Förderung sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg.
Erwerb und Errichtung von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Schnellladeinfrastruktur mit mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:
Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.
**Alle Angaben zu den Förderungen ohne Gewähr. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen und aktuellen Bestimmungen auf progres.nrw.
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