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Nordrhein-Westfalen setzt Förderprogramme für Elektromobilität fort

Nordrhein-Westfalen nimmt Klimaschutz ernst und setzt die erfolgreichen "progres.nrw"-Förderprogramme für Elektromobilität und Klimaschutz im Jahr 2026 fort.

Wallbox MehrfamilienhausZur Zeit schießen die Benzinpreise in die Höhe, aber auch bereits davor konnten Fahrer*innen von E-Autos durch eine kluge Kombination aus Heimladen, Arbeitgeber-Ladung und günstigen öffentlichen Ladepunkten Geld sparen.

Um zu zeigen, dass Klimaschutz sich lohnt, und um weitere Anreize zu schaffen, durch beispielsweise Elektromobilität Nachhaltigkeit in den Alltag der Menschen zu integrieren, setzt das Bundesland Nordrhein-Westfalen auf das Motto „Mehr Förderung, weniger Bürokratie“: Interessenten sollen bei Förderprogrammen nicht an der Bürokratie scheitern, sondern schnell Unterstützung bekommen. Daher sind die Förderungen im Rahmen des Programms „progres.nrw.“ einfacher, schneller und digitaler.

Da die Nachfrage bereits im vergangenen Jahr sehr groß war, setzt NRW die Förderprogramme im Jahr 2026 jetzt fort. Neben den Förderungen zu Klimaschutztechnik mit dem Schwerpunkt auf effizienter Wärmenutzung liegt der Schwerpunkt im Bereich emissionsarme Mobilität weiter auf der Ladeinfrastruktur.

Besonders spannend für Flotten und Fuhrparks dürften dabei folgende Förderungen** sein:

 

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte

Diese Förderung ist ideal für Unternehmen, die Interesse an Ladeinfrastruktur am Firmenstandort für ihre Mitarbeiter*innen haben. Im Rahmen unserer Ladelösungen bieten wir die Umsetzung einer solchen Infrastruktur an und können förderfähige Angebote erstellen.

Alle Details zur Förderung sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg.

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben

Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten für Beschäftigte am Unternehmensstandort.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • Ladeeinrichtung, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • dazugehörige Kommunikationssysteme
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
  • Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:

  • maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt,
  • bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt.

Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.

Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität

Im Rahmen dieser Förderung wird die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für Ladeinfrastruktur durch externe Berater*innen gefördert. Bei Mer wird dieses Konzept bei Projekten an Unternehmensstandorten als sogenannter PreCheck angeboten.

Alle Details zur Förderung sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg.

  • Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben

Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater

Umsetzungskonzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:

  • Beschaffung von mindestens fünf reinen batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
  • Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort
  • Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeuges der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

Für die Antragsberechtigten:

  • natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
  • natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

beträgt die Förderhöhe maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro für Konzepte

Für die Antragsberechtigten:

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben

beträgt die Förderquote 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 40.000 Euro für Konzepte

Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.

Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge

Diese Förderung ist ideal für Unternehmen, die Interesse an Schnellladeinfrastruktur für ihre Nutzfahrzeug– oder LKW-Flotte haben.

Alle Details zur Förderung sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg.

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben

Erwerb und Errichtung von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Schnellladeinfrastruktur mit mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • Ladeeinrichtungen, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • dazugehörige Kommunikationssysteme
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
  • Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente
  • Batteriespeicher, wenn dadurch die benötigte Leistung des Netzanschlusses verringert wird

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:

  • maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 40.000 Euro je Ladepunkt
  • bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 40.000 Euro je Ladepunkt

Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.

**Alle Angaben zu den Förderungen ohne Gewähr. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen und aktuellen Bestimmungen auf progres.nrw.

Mer Germany

Michael Scherer

Über den Autor

Michael Scherer arbeitet seit 2021 bei Mer und unterstützt das Marketing-Team mit seinen Schreibfähigkeiten als Content & Communication Manager für Deutschland und Österreich.