AFIR – Das sollten Sie über die EU-Ladesäulenverordnung wissen

AFIR – Das sollten Sie über die EU-Ladesäulenverordnung wissen

Wenn Sie heute mit dem Elektroauto durch Europa fahren, werden Sie schnell feststellen, dass die Infrastruktur nicht überall gleich gut ausgebaut ist. Während Sie in einigen Regionen zwischen verschiedenen Ladepunkten wählen können, müssen Sie in anderen froh sein, überhaupt einen zu finden. Hinzu kommt eine Vielzahl an Apps, Registrierungen und speziellen Ladekarten. Genau hier setzt die AFIR an. Sie schafft gesetzliche Mindeststandards, mit denen das Laden von E-Fahrzeugen in ganz Europa ebenso unkompliziert funktionieren soll wie ein normaler Tankstopp.

Inhaltsverzeichnis:

  1. AFIR-Ladesäulenverordnung kompakt: Die wichtigsten Punkte im Überblick
  2. AFIR-Vorgaben für Elektroautos und Transporter
  3. AFIR-Vorgaben für schwere Nutzfahrzeuge
  4. AFIR-Vorgaben für H2-Fahrzeuge
  5. AFIR-Vorgaben für Schiffe und Flugzeuge
  6. Auswirkungen der AFIR auf Unternehmen und Standorte
  7. Relevante ISO-Normen im Rahmen von AFIR
  8. Warum Unternehmen die AFIR frühzeitig umsetzen sollten
  9. Mer als Partner für AFIR-konforme Ladeinfrastruktur

AFIR-Ladesäulenverordnung kompakt: Die wichtigsten Punkte im Überblick 

Die Alternative Fuel Infrastructure Regulation (AFIR) bildet seit dem 13. April 2024 den EU-Rechtsrahmen für den Ausbau der Tank- bzw. Ladeinfrastruktur für klimaneutrale Mobilität. Ihr Ziel besteht darin, eine einheitliche, benutzerfreundliche und interoperable Infrastruktur für nachhaltige Antriebstechnologien zu schaffen und damit langfristig deren Akzeptanz zu erhöhen.

Als dauerhaft gültiges Fundament enthält die AFIR folgende Vorgaben:

  • mitwachsendes Ladenetz (flottenbasierte Vorgabe): verpflichtender Ausbau öffentlicher Ladeleistung gekoppelt an die Neuzulassungen im jeweiligen Staat, mindestens 1,3 kW Ladeleistung pro reinem Elektroauto (BEV) und 0,8 kW pro Plug-in-Hybrid (PHEV).
  • einheitliche Bezahlstandards (Verbraucherschutz): verpflichtende Kartenzahlung (inklusive mobiler Wallets) ab 50 kW Ladeleistung pro Stromladepunkt (ohne Pflicht für physische PIN-Pads), unter 50 kW auch statische QR-Codes als Bezahloption zulässig
  • digitale Transparenz (seit April 2025 umgesetzt): kostenfreie Bereitstellung statischer und dynamischer Daten zu E-Ladesäulen auf dem Nationalen Zugangspunkt (NAP)
  • gemeinsame technische Spezifikationen für Ladeinfrastruktur im gesamten Binnenmarkt

Darüber hinaus sieht die AFIR-Verordnung spezifische Ausbauziele zur Infrastrukturerweiterung für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, schwere Nutzfahrzeug, Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb, Fahrgast- und Containerschiffe sowie für Flugzeuge während der Bodenabfertigung vor.

AFIR-Vorgaben für Elektroautos und Transporter

Bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb liegt der Fokus der AFIR auf einer flächendeckenden, engmaschigen und leistungsstarken Ladeinfrastruktur. Die erste Stufe wurde Ende 2025 abgeschlossen. Sie beinhaltete die Errichtung von Ladestandorten mit mindestens 400 kW Gesamtladeleistung alle 60 km entlang der wichtigsten europäischen Autobahnen (TEN-V-Kernnetz) Dabei muss mindestens ein 150-kW-Ladepunkt vorhanden sein.

Bis Ende 2027 soll die Leistung dieser Standorte gemäß AFIR auf jeweils mindestens 600 kW steigen. Zudem muss jeder öffentlich zugängliche Schnellladestandort entlang des Kernnetzes wenigstens zwei DC-Ladepunkte mit jeweils mindestens 150 kW aufweisen.

Ebenfalls bis 31. Dezember 2027 soll jeder Ladestandort auf mindestens 50 Prozent der Länge des TEN-V-Gesamtnetzes eine Leistung von mindestens 300 kW bieten und zumindest über einen Ladepunkt mit mindestens 150 kW individueller Ladeleistung verfügen. Bis Ende 2030 soll dann jeder Ladestandort entlang des Gesamtstraßennetzes diesem Standard entsprechen. Zum 31. Dezember 2035 sieht die AFIR auch hier für jeden Standort 600 kW Ladeleistung und mindestens zwei Ladepunkte mit 150 kW individueller Ladeleistung vor.

AFIR-Vorgaben für schwere Nutzfahrzeuge

Da Nutzfahrzeuge deutlich mehr Energie in kürzerer Zeit benötigen, gelten hier eigene, stufenweise Abdeckungsraten und höhere Leistungsklassen. Der erste Zielpunkt der AFIR in diesem Sektor ist der Aufbau von Ladestandorten mit mindestens 2.800 kW Gesamtladeleistung entlang der Hälfte des TEN-V-Kernnetzes bis Ende 2027. Pro Standort sind mindestens zwei 350-kW-Schnellladepunkte verpflichtend. Im Gesamtnetz muss wenigstens alle 120 km eine Lademöglichkeit mit mindestens 1.400 kW Leistung vorhanden sein. Zudem muss jeder “Safe and Secure”-Parkplatz mindestens zwei öffentliche Ladepunkte mit je mindestens 100 kW Leistung bieten.

Ende 2030 sollen LKW im Kernnetz bis zur nächsten Ladestation nicht weiter als 60 km fahren müssen. Pro Pool schreibt die AFIR eine Gesamtleistung von 3.600 kW (inklusive Megawatt-Ladepunkten) vor. Für das Gesamtnetz ist jeweils ein Landestandort mit mindestens 1.500 kW Ladeleistung (urbane Knoten: 1.800 kW) pro 100 km geplant.

AFIR-Vorgaben für H2-Fahrzeuge

Die Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur muss künftig so ausgelegt sein, dass sie sich sowohl für Pkw als auch für Nutzfahrzeuge eignet. Bis Ende 2027 müssen die EU-Mitgliedstaaten nationale Zwischenziele erarbeiten, die eine erste Grundabdeckung sicherstellen. Der AFIR konforme Vollausbau soll bis 2030 erfolgen, wobei im TEN-V-Kernnetz mindestens eine Wasserstoff-Tankstelle pro 200 km vorhanden sein muss. Dabei sollen diese Stationen pro Tag mindestens eine Tonne Wasserstoff abgeben können. Jeder urbane Knotenpunkt muss mit mindestens einer Wasserstoff Tankstelle ausgestattet sein.

AFIR-Vorgaben für Schiffe und Flugzeuge

Häfen müssen ab 2030 eine Landstromversorgung anbieten, damit Kreuzfahrt- und Containerschiffe während der Liegezeit ihre Dieselmotoren abstellen können.

Große europäische Flughäfen müssen bereits seit Ende 2024 an ihren Fluggastbrücken fest installierten Bodenstrom für Flugzeuge im Boardingprozess bereitstellen. Bis Ende 2029 sollen dann auch auf dem Rollfeld parkende Flugzeuge mit Ökostrom versorgt werden können.

Auswirkungen der AFIR auf Unternehmen und Standorte

Die AFIR ist für alle Unternehmen und Standorte von Bedeutung, die öffentlich zugängliche Lade- oder Tankinfrastruktur für alternative Kraftstoffe betreiben oder planen. Besonders betroffen sind: 

  • Raststätten, Autohöfe und Tankstellen entlang der Hauptverkehrsachsen 
  • Parkhausbetreiber und Bewirtschafter, die Ladeinfrastruktur anbieten 
  • Einzelhandel und Einkaufszentren mit öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (z. B.>< auf Kundenparkplätzen) 
  • Verkehrsknotenpunkte (z. B. Flughäfen, Seehäfen, Logistik-Hubs in Großstädten) 
  • Kommunen, die neue öffentliche Ladepunkte planen oder bestehende Infrastruktur modernisieren 

Ladenetzbetreiber müssen ihre Systeme anpassen (Karten-Terminals, Echtzeit-Datenübermittlung an die Bundesnetzagentur, ISO-Standards), Automobilhersteller ihre Neufahrzeuge auf die Standards ISO 15118-2 und -20 vorbereiten, um Funktionen wie “Plug & Charge” flächendeckend nutzbar zu machen. Für Logistik- und Speditionsunternehmen spielt die AFIR-Ladesäulenverordnung in zweifacher Hinsicht eine Rolle. Einerseits müssen sie technische und regulatorische Vorgaben umsetzen, andererseits ihre Routen- und Einsatzplanung immer wieder an die sich ändernde Infrastrukturlandschaft anpassen. 

Relevante ISO-Normen im Rahmen von AFIR

Bei der Umsetzung der AFIR kommen verschiedene technische Normen zum Tragen. Maßgeblich für DC-Ladepunkte ist vor allem die ISO 15118-2. Sie regelt die Kommunikation zwischen Ladesäule und Fahrzeug und schafft damit die Voraussetzungen für: 

  • Plug & Charge 
  • sichere Authentifizierung 
  • standardisierte Datenübertragung 

Ergänzend gewinnt ab 2027 die moderne ISO 15118-20 in der AFIR an Bedeutung. Diese Norm inkludiert erweiterte Sicherheitsfunktionen und bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid / V2G) und konkretisiert die technische Basis für das Hochleistungs- und Megawattladen. Damit gewährleistet sie die langfristige Skalierbarkeit der Ladeinfrastruktur. 

Für die physische Kompatibilität der Ladepunkte ist zudem die Steckernorm ISO/IEC 62196 von Bedeutung, die verbindliche Steckertypen (Typ 2 (AC), CCS2 (DC) für Pkw und leichte Nfz sowie perspektivisch MCS für schwere Nfz) definiert. 

Warum Unternehmen die AFIR frühzeitig umsetzen sollten

Bei regulatorischen Umstellungen wie der AFIR entstehen gerade zum Ende der Übergangsfristen häufig erhebliche Engpässe. Durch höhere Nachfrage steigen die Preise für Hardware, Liefer- und Installationskapazitäten werden knapp und Projekte verzögern sich. Indem Sie die Änderungen frühzeitig in die Wege leiten, vermeiden Sie diese typischen Flaschenhälse und sorgen für Planungssicherheit. Bieten Sie Plug & Charge, transparente Preise und zuverlässige Echtzeitdaten früher an als Ihre Mitbewerber, verschaffen Sie sich außerdem Wettbewerbsvorteile, die Ihre Position am Markt langfristig stärken. 

Der Bund und die EU unterstützen den Ausbau und die Modernisierung von Ladeinfrastruktur nach AFIR-Standard mit attraktiven Förderprogrammen. Diese Töpfe sind jedoch begrenzt und werden zum Teil nach der Devise “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” vergeben. Frühes Handeln verbessert Ihre Chance auf Förderung deutlich, während zu spätes Bußgelder und Betriebsuntersagungen zur Folge haben kann. 

Mer als Partner für AFIR-konforme Ladeinfrastruktur

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Mehr Informationen zur AFIR-Verordnung vom 13.09.2023 finden Sie hier: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/afir-vo-2023-1804.html