Sind Sie bereit für GEIG?

Laden am Unternehmensstandort

Die neuen GEIG-Regelungen –
was ändert sich bei den Ladeinfrastruktur-Pflichten?

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) tritt 2025 in eine entscheidende Phase. Nachdem bisher nur Neubauten und umfangreiche Renovierungen Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge verpflichtend einplanen mussten, werden nun auch Besitzer*innen von Bestandsimmobilien in die Pflicht genommen, Lademöglichkeiten an Nichtwohngebäuden umzusetzen. Doch was bedeutet das konkret?

GEIG im Jahr 2025

Während die   Regelungen bisher vor allem bei Neubauten von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen galten, nimmt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz nun auch bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen in die Pflicht.

Besitzer*innen solcher Gebäude müssen dafür sorgen, dass nach dem 1. Januar 2025 mindestens ein Ladepunkt errichtet wird, wodurch erstmals auch ältere Gebäude aktiv zur Bereitstellung von Ladeinfrastruktur verpflichtet werden. Um den Vorgaben nachzukommen, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Planung und Umsetzung zu beginnen, damit rechtliche Unklarheiten vermieden und potenziellen Bußgeldern vorgebeugt wird.

Wichtig ist an der Stelle zu erwähnen, dass Eigentümer*innen mehrerer Nichtwohngebäude auch die Möglichkeit haben, die Errichtung der Ladepunkte an einem oder mehreren Standorten zu bündeln. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Errichtung der Ladeinfrastruktur an den Bedarf in der jeweiligen Liegenschaft anzupassen. Voraussetzung ist dabei eine nachvollziehbare Bedarfsplanung.

Kurz gefasst: Wer nicht rechtzeitig investiert, riskiert nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch eine sinkende Attraktivität seiner Immobilie – insbesondere im Vergleich zu Standorten, die besser auf die wachsende Nachfrage nach Ladeinfrastruktur vorbereitet sind.

Sind Sie betroffen?

  • Besitzen oder betreiben Sie ein bestehendes Nicht-Wohngebäude?
  • Hat Ihr Gebäude mehr als 20 Stellplätze?

Sie haben zweimal mit „ja“ geantwortet? Dann trifft die neue GEIG-Regelung auf Sie zu.

Informieren Sie sich am besten sofort über Ladelösungen an Unternehmensstandorten!

Machen Sie sich Gedanken über folgende Punkte

  • Wie viele Ladepunkte sind für Ihren Bedarf sinnvoll?
  • Gibt es bereits elektrische Vorverkabelung?
  • Welche Ladeleistung (AC-Wallbox oder DC-Schnelllader) ist für Sie optimal?
  • Gibt es Förderungen, die Sie für die Kosten von Installation und Betrieb nutzen können?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie unter anderem bei folgenden Punkten:

  • Installation und Wartung der Ladepunkte
  • Zukunftssichere und skalierbare Ladeinfrastruktur
  • Flexible Abrechnungsmodelle ganz nach Ihrem Bedarf

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