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Laden am Unternehmensstandort

GEIG im Jahr 2026 –
Vom Mindeststandard zum strategischen Thema

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hat seit dem 1. Januar 2025 eine neue Phase erreicht: Erstmals werden auch bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen verpflichtet, mindestens einen Ladepunkt bereitzustellen.

Damit ist die Ladeinfrastruktur kein Zukunftsthema mehr, sondern konkrete gesetzliche Anforderung im Bestand.

Umsetzung wird zunehmend verbindlich

Während die Regelung anfangs vielfach noch als Übergangsthema betrachtet wurde, zeigt sich inzwischen:
Die Kontrolle und Durchsetzung nehmen spürbar zu. Behörden prüfen die Einhaltung verstärkt, und auch mögliche Bußgelder rücken stärker in den Fokus.

Eigentümer*innen sollten daher nicht mehr abwarten, sondern aktiv handeln.

Praxis zeigt: Die Herausforderung liegt im Detail

In der Umsetzung wird deutlich, dass nicht der einzelne Ladepunkt die größte Hürde ist, sondern:

  • Netzanschluss und verfügbare Leistung
  • bauliche Voraussetzungen
  • Lastmanagement und Skalierbarkeit

Wer heute nur die Mindestanforderung erfüllt, riskiert morgen teure Nachrüstungen.
Zukunftsfähige Konzepte setzen daher zunehmend auf:

  • vorbereitete Infrastruktur (z. B. Leitungsführung)
  • intelligente Steuerungssysteme
  • Erweiterbarkeit für steigenden Bedarf

Bündelung bleibt möglich – aber nicht grenzenlos

Die im GEIG vorgesehene Möglichkeit, Ladepunkte auf mehrere Gebäude zu verteilen, besteht weiterhin. In der Praxis wird diese Option jedoch strenger geprüft:

Voraussetzung ist eine plausible und belastbare Bedarfsplanung, die zeigt, dass die Lösung den tatsächlichen Nutzungsanforderungen entspricht.

Europäische Vorgaben erhöhen den Druck

Das GEIG ist eng mit der europäischen Gebäuderichtlinie verknüpft, insbesondere der überarbeiteten Energy Performance of Buildings Directive (EPBD).

Diese verschärft den Fokus auf:

  • flächendeckende Ladeinfrastruktur
  • stärkere Vorrüstungspflichten
  • Integration in nachhaltige Gebäudekonzepte

Weitere Anpassungen der nationalen Gesetzgebung sind daher absehbar.

Ladeinfrastruktur wird zum Standardmerkmal

Parallel zur Regulierung verändert sich auch der Markt:

  • Ladeinfrastruktur wird zunehmend Teil von ESG-Kriterien
  • sie beeinflusst Immobilienbewertung und Vermietbarkeit
  • Unternehmen erwarten sie zunehmend als Grundausstattung

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