Aktuelle Wallbox Förderungen – Welche Zuschüsse sind möglich?

Aktuelle Wallbox Förderungen – Welche Zuschüsse sind möglich?

Die Energiewende ist in vollem Gange und wird seit einigen Jahren auch tatkräftig vom Bund unterstützt, meist in Form von Förderprogrammen und großzügigen Zuschüssen. Anfang diesen Jahres kam es jedoch zu einer einschneidenden Änderung: Die KfW Förderung für Wallboxen in Kombination mit der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage und eines Solarstromspeichers wird 2024 nicht fortgesetzt. Das wirft natürlich die Frage auf, ob es aktuell überhaupt noch Wallbox Förderungen gibt, die Ihnen den Umstieg auf die Elektromobilität erleichtern können. Wir verraten es in diesem Beitrag. 

Warum das Förderprogramm 442 eingestellt wurde

2023 wurde die Wallbox Förderung 442 der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vom Bund ins Leben gerufen. Dieses Förderprogramm unterstützte Privatpersonen bei der Anschaffung einer Wallbox für E-Autos, einer Photovoltaik-Anlage und eines Solarstromspeichers – es handelte sich also gewissermaßen um ein Komplettpaket. 300 Millionen Euro wurden für diese Wallbox Förderung bereitgestellt, jedoch war das Geld innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft. 33.000 Anträge wurden bewilligt. Das klingt zunächst viel. Wenn man sich jedoch vor Augen führt, dass es in Deutschland rund 16,3 Millionen Eigenheime gibt, die von dieser Wallbox Förderung profitieren könnten, wird deutlich, dass noch mehr möglich wäre.  

Aufgrund dessen sollte die Förderung 2024 mithilfe von 200 Millionen Euro in eine neue Runde gehen. Doch daraus wird nichts. Durch die vom Bundesverfassungsgericht im Dezember geforderten Einsparungen beim Klima- und Transformationsfonds fehlen dem Bund nun 60 Milliarden Euro. Deshalb wurde die Wallbox Förderung 442 bis auf weiteres eingestellt. 

Welche Wallbox Förderungen gibt es 2024?

Eine bundesweite Wallbox Förderung gibt es 2024 nicht. Auch die Anschaffung von E Autos – etwa in Form einer E Auto Förderung – wird nur noch in bestimmten Regionen und Bundesländern unterstützt. Was jedoch weiterhin existiert, ist die sogenannte THG-Prämie, die im Grunde zumindest eine indirekte Förderung für E Autos darstellt. Diese funktioniert folgendermaßen: Wenn Sie als Privatperson ein Elektroauto besitzen, können Sie sich jährlich Ihre CO2-Einsparungen vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen. Je höher diese Einsparung ausfällt, desto teurer können Sie Ihre THG-Quote im Anschluss an Unternehmen verkaufen. 

Zusätzlich dazu sind weitere Förderungen von Wallboxen und Elektroautos in bestimmten Regionen und Bundesländern möglich: 

Wallbox Förderung in Baden-Württemberg

In Stuttgart werden 2024 die Vorarbeiten für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur gefördert, vorausgesetzt es entstehen dabei mindestens zwei Ladepunkte, die überwiegend privat genutzt werden. Auch der zuvor notwendige Installations-Check kann mit einer Kostenpauschale gefördert werden. Wir von Mer sind gerne bereit, diesen für Sie durchzuführen, bevor wir Sie mit Ladelösungen versorgen. 

Wallbox Förderung in Bayern

Auch in München können Sie von Förderungen in Bezug auf die Elektromobilität profitieren. Gefördert werden dabei zum einen elektrische Vorrüstungen für die Ladeinfrastruktur, also die Planung, Montage und Installation von Lademöglichkeiten, zum anderen normale Ladestationen oder Beratungsleistungen. Sie können hier zwischen 40 Prozent und 80 Prozent der Nettokosten gestellt bekommen, vorausgesetzt eine bestimmte Kostenhöhe wird nicht überschritten. 

Wallbox Förderung in Berlin

Das Programm Welmo in Berlin fördert die gewerbliche E-Mobilität in der Hauptstadt. Profitieren können selbstständig Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Betrieb auf Elektrofahrzeuge umstellen möchten. Bezuschusst wird sowohl die Anschaffung von E-Fahrzeugen als auch die Errichtung einer stationären Ladeinfrastruktur. Dadurch ergibt sich eine ideale Möglichkeit für Ihr Unternehmen, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unseren Ladelösungen für Unternehmen

Wallbox Förderung in Nordrhein-Westfalen

Die Wallbox-Förderung in NRW bezuschusst nicht-mobile, steuerbare Ladestationen mit bis zu 1500 Euro. Voraussetzung dabei ist, dass die Ladeleistung der Wallbox mindestens 11kW beträgt und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird. Im Fall dieser Wallbox Förderung gelten nicht nur Privatpersonen als förderfähig, sondern auch kleine Unternehmen. 

In den restlichen Bundesländern gibt es aktuell keine Wallbox Förderungen. Das heißt jedoch nicht automatisch, dass die Bürger*innen hier komplett leer ausgehen. Teilweise bieten einzelne Kommunen trotzdem Programme und Fördermittel an. Dies gilt unter anderem für bestimmte Städte in Rheinland-Pfalz. Am besten informieren Sie sich in Ihrer jeweiligen Region darüber, ob es Ihnen möglich ist, eine Wallbox Förderung zu beantragen und an wen Sie sich für eine Antragsstellung wenden müssen. 

Aktuelle Wallbox Förderungen 2024 – Fazit

2024 gibt es keine bundesweiten Wallbox Förderungen mehr, nachdem das Förderprogramm 442 eingestellt wurde. Auf Landesebene existieren jedoch trotzdem noch einige Programme, die die Anschaffung von E Autos und Wallboxen auch weiterhin unterstützen und fördern. Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Doch auch in den anderen Bundesländern können Bürger*innen von Wallbox Förderungen profitieren. Hier gilt es, sich bei den einzelnen Kommunen und Regionen nach Möglichkeiten zu erkundigen. 

Ihr Antrag für eine Wallbox Förderung wurde bewilligt und Sie sind jetzt auf der Suche nach einem kompetenten Partner, der Sie bei der Planung, Installation und Wartung unterstützt? Dann sind Sie bei Mer genau richtig! Egal, ob Sie öffentliche Ladestationen oder beispielsweise Ladestationen für Immobilien und Unternehmen  errichten lassen möchten (siehe: Ladesäulen für Unternehmen), Mer unterstützt Sie ganzheitlich und begleitet Sie langfristig auf dem Weg in die Elektromobilität. Kontaktieren Sie uns jetzt!

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