E Auto Förderung für private Haushalte 2026
Um den Klimaschutz voranzutreiben und sowohl Familien als auch die Automobilindustrie zu unterstützen, hat die Bundesregierung 2026 eine neue E Auto Förderung beschlossen.
Die E Auto Förderung gilt rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Gefördert werden sowohl vollelektrische Fahrzeuge als auch Plug-in-Hybride oder sogenannte Range-Extender.
Von der Förderung sollen vor allem Familien mit geringem bis mittlerem Haushaltseinkommen profitieren. Die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens liegt bei 80.000 Euro ohne Kinder, 85.000 Euro bei einem bzw. 90.000 Euro bei zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren.
Vollelektrische Fahrzeuge werden mit mindestens 3.000 bis maximal 6.000 Euro von der E Auto Förderung unterstützt. Plug-In-Hybride und Range-Extender können mit mindestens 1.500 bis maximal 4.500 Euro bezuschusst werden. Die Staffelung ist dabei abhängig vom Haushaltseinkommen und der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt.
Eine genaue Übersicht der Staffelung finden Sie hier.
Das Antragsportal wird ab Mai 2026 für Anträge zur Verfügung stehen. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch Leasingverträge. Vorausgesetzt ist eine Mindesthaltedauer von drei Jahren.
Neben bundesweiten Förderungen besteht auch die Möglichkeit, Zuschüsse Ihres Bundeslandes zu nutzen.
E Auto Förderung für Unternehmen
Im Rahmen des „Wachstumsboosters zur Stärkung des Standorts Deutschlands“ fördert die Bundesregierung auch betriebliche E-Mobilität. Durch das Gesetz wird eine beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten von Elektro-Fahrzeugen im Investitionsjahr ermöglicht.
Das Gesetz hebt außerdem die Bruttolistenpreisgrenze für die besondere steuerliche E Auto Förderung von elektrischen Dienstwagen von 70.000 auf 100.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft wurden bzw. werden.
E Auto Förderung 2026 Baden-Württemberg
Mit der Förderung von BW-e-Pflegefahrzeugen können ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, deren Fahrleistung zu mindestens 70 Prozent in Baden-Württemberg stattfinden profitieren. Gefördert werden die Investitionsmehrkosten von Elektro-Kleinwagen bis zu 4,3 Metern Fahrzeuglänge mit bis zu 7.000 Euro.
In Baden-Württemberg werden außerdem bis zu 3.000 Euro der Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische E-Taxis, E-Mietwagen sowie elektrischer Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 übernommen. Eine Antragstellung für die E Auto Förderung ist bis 31.12.2026 möglich.
Die Anträge für die landesweiten Förderungen können durch ein Online-Formular bei der L-Bank eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
E Auto & Wallbox Förderung 2026 Brandenburg
In Brandenburg werden klimafreundliche Mobilitätsangebote im kommunalen ÖPNV gefördert. Mit der Richtlinie „Mobilität II“ werden bis Ende 2027 unter anderem emissionsfreie Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur mit bis zu 80 Prozent von der E Auto Förderung gefördert: https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/themen/mobilitaet/foerderprogramme
E Auto & Wallbox Förderung 2026 Hessen
Auch in Hessen wird die Beschaffung von rein elektrischen Fahrzeugen und der dazugehörigen Infrastruktur inklusive Errichtung und Installation von der E Auto Förderung befürwortet. Dabei profitieren Unternehmen und Kommunen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen dank der E Auto Förderung von bis zu 20 bzw. 40 % Förderquote für Ladeinfrastruktur und bis zu 30 bzw. 50 Prozent für die Beschaffung von elektrischen Fahrzeugen.
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