WALLBOX IN DER GEMEINSCHAFTSGARAGE
Was bei der Installation einer Wallbox in einer Gemeinschaftsgarage zu beachten ist.
Wer in einer Gemeinschaftsgarage eine Ladelösung für sein Elektroauto installieren möchte, muss dabei sowohl die rechtliche als auch die technische Seite berücksichtigen. Gehört die Gemeinschaftsgarage einer Eigentümergemeinschaft, mussten bisher alle Eigentümer dem Einbau der Wallbox zustimmen, entweder auf der Eigentümerversammlung oder aber per Umlaufbeschluss. Mittlerweile hat die EU diese Regelung jedoch dahingehend geändert, dass der Installationswunsch für eine Wallbox nicht mehr der Einstimmigkeit bedarf. Allerdings ist diese EU-Vorgabe noch nicht in deutsches Recht umgewandelt worden.
Faktoren bei Umsetzung der Ladeleistung
Noch komplexer als die rechtliche Situation stellt sich die technische Umsetzung der Ladelösung dar. Zwei Faktoren spielen dabei eine besondere Rolle.
- die Anzahl der Autos, die in der Gemeinschaftsgarage aufgeladen werden sollen
- die Größe des Gebäudes
Dazu ein paar vertiefende Beispiele: Sollen in der Garage eines Gemeinschaftswohngebäudes mit 100 Parteien fünf Stellplätze in der Garage elektrifiziert werden, ist die technische Umsetzung in der Regel leichter als in einem Vierparteienhaus, in dem vier Wallboxen installiert werden sollen. Der Grund dafür ist die sogenannten vorhandene Anschlussleistung, die in einem Gebäude installiert ist.
Ein Einfamilienhaus ist in der Regel auf eine Anschlussleistung von ca. 13 KW ausgelegt. Das reicht aus, damit gleichzeitig die Sauna, der Wasserkocher, der Föhn und der Backofen ohne Probleme laufen können. Selbst eine Wallbox mit einer Anschlussleistung von 11 KW wäre in einer derartigen Konstellation – das korrekte Lastenmanagement vorausgesetzt – noch denkbar.
Anschlussleistung eines Gebäudes
Würde man sein Auto jedoch gerne mit etwas schneller beladen wollen, zum Beispiel mit 22 KW, müsste man zuvor die Anschlussleistung des Gebäudes erhöhen. In einem großen Wohngebäude oder insbesondere in einem Gewerbegebäude, das ohnehin auf größere Verbraucher ausgerichtet ist, bringt man dagegen eine geringe Anzahl an Ladestationen in der Regel gut unter. Sollen jedoch auch dort 30 bis 40 Prozent der Stellplätze elektrifiziert werden, muss auch dort ein Ausbau der Anschlussleistung erfolgen.
Für den Ausbau der Anschlussleistung ist der Netzbetreiber verantwortlich, der die Kosten dafür über das sogenannte Netzentgelt auf den Verbraucher umlegt. Hier kann es vorkommen, dass der Netzbetreiber bereits eine höhere Anschlussleistung physisch vorhält oder tatsächlich eine leistungsfähigere Leitung sowie einen leistungsfähigeren Trafo installieren muss.
„Kein erhöhtes Brandrisiko“
Sinkende Preise in der Zukunft
Welche Wallbox man in seiner Gemeinschaftsgarage installiert, hängt vom gewünschten Leistungsumfang ab. Ist die Wallbox online angebunden oder nicht? Soll der Zugang zur Wallbox mit einer RFID-Karte erfolgen? Muss die Wallbox für Innen- oder Außenräume geeignet sein? Beträgt die Anschlussleistung 11 oder 22 KW? Die Preisspanne kann daher auch von 300 bis 3000 Euro reichen. Dazu muss man wissen, dass Wallboxen Manufakturware sind, da noch kein Hersteller die Stückzahlen für eine günstigere Massenproduktion erreicht. Es ist daher davon auszugehen, dass die Preise für Wallboxen in Zukunft noch sinken werden.
Gut zu wissen ist außerdem, dass weder Versicherungen noch die Brandschutzdirektionen einen elektrifizierten Stellplatz in einer Gemeinschaftsgarage mit einem erhöhten Brandrisiko bewerten. Es müssen nach einer fachgerechten Installation keine weiteren Auflagen erfüllt oder Versicherungspolicen geändert werden.